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   OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 2 Ss-OWi 39/09, 2 Ss OWi 39/09   

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https://dejure.org/2009,70991
OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 2 Ss-OWi 39/09, 2 Ss OWi 39/09 (https://dejure.org/2009,70991)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.2009 - 2 Ss-OWi 39/09, 2 Ss OWi 39/09 (https://dejure.org/2009,70991)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 2 Ss-OWi 39/09, 2 Ss OWi 39/09 (https://dejure.org/2009,70991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 79 OWiG, § 80a OWiG, § 4 Abs 2 S 2 BKatV
    OWi-Recht: Voraussetzungen für Absehen von Fahrverbot in Ausnahmefall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    OWi-Recht: Voraussetzungen für Absehen von Fahrverbot in Ausnahmefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 13.02.1985 - 5 Ss OWi 2/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 2 Ss OWi 39/09
    Denn die bei der Bemessung der Geldbuße und die zur Frage der Verhängung eines Fahrverbots anzustellenden Erwägungen sind so eng miteinander verbunden, dass eine getrennte Würdigung der Nebenfolge und der Geldbuße ausgeschlossen ist (BGHSt 24, 11, 12; OLG Düsseldorf, VRS 84, 334, 337; VRS 69, 50, 51; OLG Frankfurt/M. - 2 Ws (B) 231/94 OWiG - - 2 Ws (B) 463/95 OWiG; - 2 Ws (B) 3/97 OWiG -).".
  • KG, 29.10.2004 - 3 Ws (B) 481/04

    Rechtsfolgenausspruch nach Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 2 Ss OWi 39/09
    6 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1992, 446; KG VRS 108, 290; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 282; OLG Frankfurt/Main - 2 Ss OWi 98/08) kann bei einem Regelfall aber nur in solchen Einzelfällen, in denen der Sachverhalt erhebliche Abweichungen zu Gunsten des Betroffenen vom Normalfall aufweist, unter angemessener Erhöhung der Geldbuße gemäß § 4 Abs. 4 BKatV von der Anordnung eines Fahrverbotes abgesehen werden.
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 2 Ss OWi 39/09
    6 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1992, 446; KG VRS 108, 290; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 282; OLG Frankfurt/Main - 2 Ss OWi 98/08) kann bei einem Regelfall aber nur in solchen Einzelfällen, in denen der Sachverhalt erhebliche Abweichungen zu Gunsten des Betroffenen vom Normalfall aufweist, unter angemessener Erhöhung der Geldbuße gemäß § 4 Abs. 4 BKatV von der Anordnung eines Fahrverbotes abgesehen werden.
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 2 Ss OWi 39/09
    6 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1992, 446; KG VRS 108, 290; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 282; OLG Frankfurt/Main - 2 Ss OWi 98/08) kann bei einem Regelfall aber nur in solchen Einzelfällen, in denen der Sachverhalt erhebliche Abweichungen zu Gunsten des Betroffenen vom Normalfall aufweist, unter angemessener Erhöhung der Geldbuße gemäß § 4 Abs. 4 BKatV von der Anordnung eines Fahrverbotes abgesehen werden.
  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 2 Ss OWi 39/09
    Denn die bei der Bemessung der Geldbuße und die zur Frage der Verhängung eines Fahrverbots anzustellenden Erwägungen sind so eng miteinander verbunden, dass eine getrennte Würdigung der Nebenfolge und der Geldbuße ausgeschlossen ist (BGHSt 24, 11, 12; OLG Düsseldorf, VRS 84, 334, 337; VRS 69, 50, 51; OLG Frankfurt/M. - 2 Ws (B) 231/94 OWiG - - 2 Ws (B) 463/95 OWiG; - 2 Ws (B) 3/97 OWiG -).".
  • OLG Düsseldorf, 08.07.1992 - 2 Ss 187/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 2 Ss OWi 39/09
    Denn die bei der Bemessung der Geldbuße und die zur Frage der Verhängung eines Fahrverbots anzustellenden Erwägungen sind so eng miteinander verbunden, dass eine getrennte Würdigung der Nebenfolge und der Geldbuße ausgeschlossen ist (BGHSt 24, 11, 12; OLG Düsseldorf, VRS 84, 334, 337; VRS 69, 50, 51; OLG Frankfurt/M. - 2 Ws (B) 231/94 OWiG - - 2 Ws (B) 463/95 OWiG; - 2 Ws (B) 3/97 OWiG -).".
  • OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss OWi 592/10

    Zu den Voraussetzungen des Absehens von einem Fahrverbot bei Rotlichtverstoß

    Einem Betroffenen ist daher nach ständiger Rechtsprechung des angerufenen Senats (vgl. OLG Frankfurt a.M., z.B.Beschlüsse vom 30.10.2009 - 2 Ss-OWi 239/09; vom 29.01.2009 - 2 Ss-OWi 39/09; vom 10.03.2006 - 2 Ss-OWi 86/06 und vom 25.07.2006 - 2 Ss_OWi 246/06) grundsätzlich zuzumuten, die Zeit des Fahrverbots durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen zu überbrücken, zum Beispiel durch Inanspruchnahme von Urlaub, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Inanspruchnahme einer Fahrgemeinschaft, Anstellen eines bezahlten Fahrers usw. Die hierdurch auftretenden finanziellen Belastungen hat der Betroffene hinzunehmen und notfalls durch die Aufnahme eines Kredits zu finanzieren.
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